Das Haftpflichtschadengutachten dient vorrangig dazu die Höhe des Schadens zu kalkulieren und diesen als solchen zu dokumentieren. Darüber hinaus bietet es Ihnen Rechtssicherheit bei der Einforderung aller Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, die Ihr Fahrzeug betreffen.

Ein Haftpflichtschaden besteht, wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden und dabei Sie selbst als Person zu Schaden gekommen sind und/oder an ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist.

Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Unfallverursacher verpflichtet,
dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte sollte am Ende so dastehen, als wäre der Unfall nicht eingetreten. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten laut Gesetz (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz) die Rolle des Schädigers. Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht und Sie haben das Weisungsrecht, nicht die Versicherung des Unfallverursachers. Sie haben freie Sachverständigen- / Gutachterwahl. Sobald der Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 1000€ liegt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das vollumfängliche Haftpflichtschadengutachten tragen. Wir prüfen im Vorfeld kostenlos, ob es sich um einen Bagatell- oder doch um einen schwerwiegenderen Unfallschaden handelt. Somit müssen Sie nicht befürchten, die anfallenden Kosten selbst tragen zu müssen. Sollte der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen, können wir ein Kurzgutachten erstellen, die kosten dafür entsprechen in etwa den eines Kostenvoranschlages und werden in der Regel auch von der Versicherung erstattet, bieten dem üblichen Kostenvoranschlag einer Werkstatt aber zusätzliche Vorteile.

Tipp: Als Geschädigter haben Sie auch freie Rechtsanwaltswahl. Auch wenn Sie im Recht sind und die Schuldfrage eindeutig ist, kommt es leider häufig vor, dass Sie erst zu Ihrem Recht kommen, wenn ein Rechtsanwalt dieses mit Nachdruck gegenüber der Versicherung einfordert.