Es kann jederzeit passieren…und was dann?

Sie fuhren eben noch ganz gelassen oder standen an der Ampel und aus heiterem Himmel spüren Sie ein Ruck oder Ihr Auto dreht sich, vielleicht lösen sogar die Airbags aus. Das Auto kommt wieder zum Stehen, die erste Schrecksekunde ist vorbei…was ist passiert? Ihnen ist es wie durchschnittlich 7.350 Verkehrsteilnehmern pro Tag in Deutschland ergangen und da sprechen wir nur von den polizeilich erfassten Fällen, denn Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten. Wir hoffen, dass dieses Scenario nur ein kurzer schlechter Traum war und Sie in Wirklichkeit niemals in so eine Situation kommen. Aber wüssten Sie, nach dem der ersten Schreck vorbei ist, was zu tun wäre und wie Sie sich verhalten sollten? Wenn Ihre Antwort auf nur eine dieser Fragen nein lautet, dann lohnt es sich vielleicht weiterzulesen. Denn es gibt viele Punkte die direkt nach einem Unfall aber auch in der Regulierung des Schadens zu beachten sind. Das auslassen von einigen kann Ihnen viele Nachteile bringen auch finanzielle. Kommen wir zuerst zu den wichtigsten Schritten direkt nach dem Unfall.

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten, wenn nötig
  • Unfallzeugen suchen
  • Polizei rufen
  • Daten aller Unfallbeteiligten und Zeugen notieren
  • Unfallstelle und beteiligte Fahrzeuge fotografieren

Wenn es um die Regulierung geht, gibt es da auch viele Fallstricke und die Unwissenheit der Geschädigten wird leider häufig von den Versicherungen ausgenutzt.

  • Für Geschädigte gibt es keine Meldefrist um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung zu melden, aber aus eigenem Interesse sollte der Schaden schnellstmöglich gemeldet werden. Dieses übernimmt normalerweise Ihr Anwalt, auf den wir weiter unten noch zu sprechen kommen. Anders sieht es bei dem Unfallverursacher aus, der muss den Unfall binnen einer Woche melden. Die Ausnahme bildet der Fall in dem der Schaden unterhalb von 500€ liegt, da darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung kümmern. Bei schweren Verletzungen oder sogar dem Tod eines Unfallbeteiligten verringert sich die Meldefrist auf binnen 48 Stunden.
  • Lassen Sie den Schaden an ihrem Fahrzeug von einem freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Form eines Haftpflichtschadengutachens sichern. Dieser wird die tatsächliche Schadenshöhe kalkulieren, den Wiederbeschaffungswert sowie den eventuellen Restwert unabhängig ermitteln und den Schaden als solches dokumentieren. Damit schaffen Sie Rechtssicherheit. In einem Haftpflichtschadengutachten werden auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall berücksichtigt. Sie habe als Geschädigter freie Sachverständigen-, Rechtsanwalts- und Werkstattwahl, die anfallenden Kosten muss die gegnersiche Versichrung tragen.
  • Ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzu, der sich einerseits um die Regulierung mit der Versicherung kümmert, aber Sie auch über sonstige weitere Ansprüche, die Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können, informiert und diese bei der Versicherung einfordert.

Der Grund dafür ist ganz einfach, bei der Versicherung arbeiten Profis deren Aufgabe es ist den Schaden möglichst kostengünstig abzuwickeln. Damit Sie Ihre Ansprüche mit Chancengleichheit einfordern können benötigen Sie auch Profis auf Ihrer Seite, den einen der den Schaden unabhängig sichert und den anderen der Ihre Ansprüche bei der Versicherung einfordert. Wenn Sie sich nicht alles merken können, dann laden Sie sich für den Fall der Fälle unseren Unfallpass runter. Einfach ausdrucken und zu Ihrem Fahrzeugschein packen. Und sollten Sie diese Informationen mal benötigen, haben Sie sie sofort griffbereit.