Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug, den Sie entweder durch einen Unfall selbst verursacht haben oder der durch Wildunfall, Elementarschäden (z.B. Hagel), Fahrerflucht, Diebstahl oder Glasbruch entstanden ist. Damit der Schaden durch die Versicherung reguliert werden kann benötigt diese ein Kaskoschadengutachten.

Der Schaden ist ärgerlich, aber da Sie eine Kaskoversicherung haben, müssen Sie nicht auch noch selbst für die Reparaturkosten aufkommen, das übernimmt in der Regel Ihre Kaskoversicherung für Sie. Was Sie beachten müssen, ist, dass im Gegensatz zum Haftpflichtschaden die Versicherung das Weisungsrecht hat und vorgeben kann, wer z.B. den Schaden begutachten soll. Bei einer Kasko mit Werkstattbindung sucht sogar die Versicherung die Werkstatt aus, wo der Schaden instand gesetzt werden soll.

Prüfen Sie Ihren Kaskoversicherungsvertrag in Bezug darauf, welche Leistung enthalten sind, und sprechen jeden Schritt vorab mit Ihrer Versicherung ab.

Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Sie Hilfe bei der Prüfung? Kontaktformular