Nutzungsausfall bedeutet, dass Ihnen als Geschädigten eine Entschädigung in Geld zusteht, da Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen können.

Ihnen steht Nutzungsausfall zu, wenn Sie als Geschädigter auf einen Mietwagen verzichten und Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr nutzbar ist, bzw. für den Zeitraum wo das Fahrzeug repariert wird und dementsprechend nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. Unter diesen Umständen können Sie gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung Nutzungsausfall geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sein müssen. Der Nutzungsausfall sowie die Wertminderung werden in einem Haftpflichtschadengutachten von einem freien und unabhängigen Sachverständigen immer berücksichtigt.