Ist ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt worden, so ist es trotz Reparatur danach nicht mehr genauso viel Wert wie vorher. Hierbei wird hauptsächlich zwischen merkantiler und technischer Wertminderung unterschieden

Merkantile Wertminderung

Merkantiler Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf des Fahrzeuges anfallen würde. So wird angenommen, dass bei Veräußerung ein Fahrzeug, welches keinen Unfallschaden hat, zu einem höheren Preis verkauft werden kann als ein sonst identisches Fahrzeug mit einem reparierten Unfallschaden.
Diesen Wertverlust können Sie mit einem Schadengutachten von einem qualifizierten KFZ-Sachverständigen gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Technische Wertminderung

Technischer Minderwert liegt vor, wenn das Fahrzeug nach einer Reparatur nicht mehr in denselben technischen Zustand versetz werden kann, den es vor dem Unfall hatte.

In einem Gutachten zur Regulierung des Unfallschadens, ob als Haftpflichtschadengutachten oder Kurzgutachten, wird der Minderwert berücksichtigt.